Wir sind die Börs Stiftung

Die Börs Stiftung setzt sich ein für eine bessere Zukunft für Kinder dieser Welt. Unser Engagement verwirklichen wir unter dem Dach der Stiftung Hilfe mit Plan.

Heike & Wolfgang Börs 
Fixheider Weg 13
51061 Köln
(Auszug aus den Gründungsunterlagen vom 03. Oktober 2009)

Präambel
Die „Börs Stiftung“ will eine Welt mitgestalten, in der Kinder, junge Erwachsene und ihre Familien keine Armut erleiden, sich gesund entwickeln und frei entfalten können. Eine Welt, in der Kinder, junge Erwachsene und ihre Familien mit Würde und Respekt behandelt werden. Deshalb stehen die Bedürfnisse, Rechte und Wünsche dieser Personen im Mittelpunkt aller Hilfsprojekte, die von der Stiftung gefördert werden.

§ 1 Name, Rechtsstand
1. Die Stiftung führt den Namen „Börs Stiftung“.
2. Sie ist eine nicht rechtsfähige Stiftung und wird von der Stiftung Hilfe mit Plan, einer rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in der Freien und Hansestadt Hamburg, als Treuhänder verwaltet.

§ 2 Stiftungszweck
1. Die Stiftung soll mit ihren Mitteln die Grundbedürfnisse von Kindern, jungen Erwachsenen, ihren Familien und Lebensgemeinschaften hauptsächlich in unterentwickelten Ländern befriedigen und deren Fähigkeiten fördern, selbst einen Beitrag zur Verbesserung ihrer Lebensgemeinschaft zu leisten. Ausschließlicher und unmittelbarer Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der Zwecke der öffentlichen Gesundheitspflege, Jugendhilfe, Bildung und Erziehung, Katastrophenhilfe, Völkerverständigung und Entwicklungszusammenarbeit sowie mildtätiger Zwecke der Stiftung Hilfe mit Plan, mit Sitz in Hamburg. Die Stiftung verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung und ist selbstlos tätig.
2. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die finanzielle Unterstützung von Gesundheitsförderungs-, Bildungs-, und Mädchenprojekten weltweit.
3. Die Stiftung entscheidet nach ihren sachlichen und finanziellen Möglichkeiten frei darüber, wie und in welchem Umfang die vorgenannten Maßnahmen verwirklicht werden.

§ 3 Einschränkung
1. Die „Börs Stiftung“ verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Sie darf keine juristische und natürliche Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.
2. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung steht niemandem zu und wird auch nicht durch regelmäßige oder wiederholte Leistungen begründet.